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Dokument-ID: 1251216
3.1.1 Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil
Der Abschluss eines Treuhandvertrages über einen GmbH-Geschäftsanteil ermöglicht es, dass ein Treuhänder einen GmbH-Anteil im Außenverhältnis für einen im Hintergrund bleibenden Treugeber hält, ohne dass letzterer im Firmenbuch aufscheint. Der Treuhänder ist bzw wird im Firmenbuch als Gesellschafter eingetragen und verwaltet die GmbH-Beteiligung für den Treugeber. Der Treugeber ist wirtschaftlicher Eigentümer und nimmt seine Rechte (Gewinn, Stimmrecht) im Rahmen der Regelungen des Treuhandvertrages wahr.