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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10 Treuhandverhältnis und ImmoESt

Besteht ein Treuhandverhältnis betreffend ein Grundstück, das der Treuhänder veräußert und ist die Treuhandschaft gegenüber dem Finanzamt offengelegt, ist die Treuhandschaft bei der Selbstberechnung der ImmoESt zu berücksichtigten.

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