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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.1 Unzulässige Klauseln

Die §§ 1371, 1372 ABGB enthalten Klauseln, die im Zusammenhang mit der Verpfändung von Sachen oder der Begründung von Sicherungseigentum unzulässig sind. § 1371 ABGB bestimmt, dass folgende Vereinbarungen unwirksam sind:

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