© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1251191
7.3.2 Vereinbarungen nach Fälligkeit
Die Verbotsnorm des § 1371 ABGB betrifft ihrem Zeck nach nur Vereinbarungen, die vor Fälligkeit der Forderung getroffen wurden, während sie die Gültigkeit von nach dem Fälligkeitszeitpunkt getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0131098.]