© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1251285
1.5.1 Einkunftsart
Die Einkünfte aus dem zu treuen Handen übergebenen Wirtschaftsgut werden auf Ebene des Treugebers versteuert.
Erhält der Treuhänder für seine treuhänderische Tätigkeit vom Treugeber eine Vergütung, so ist diese auf Ebene des Treuhänders steuerpflichtig. Auf Ebene des Treugebers handelt es sich um Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn diese dazu dienen, (Betriebs-)Einnahmen zu erzielen.