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Dokument-ID: 1251200
1.1 Definition und Abgrenzungen
Der Begriff der Treuhand ist im österreichischen Recht nicht geregelt, sein Inhalt wird allgemein von der Lehre bestimmt und richtet sich im Einzelnen nach den Parteienvereinbarungen. Diesen muss entnommen werden, welche Einschränkungen das Eigentum gegenüber dem allgemeinen Eigentumsbegriff erfährt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0010444.]