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Dokument-ID: 1251349
6.2.1 Wirkungen der Treuhand bei der Publikums-KG
Die Publikums-KG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern ein gebräuchlicher Begriff für eine Kommanditgesellschaft, an der eine große, oft sogar unbeschränkte Anzahl an Kommanditisten beteiligt sind; die Kommanditisten sind üblicherweise reine Anleger, deren Anteile oft über einen Treuhänder gehalten werden.