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Dokument-ID: 1251204
1.5 Wirtschaftliche Zuordnung des Treuguts und Folgen daraus
Da das Treugut dem Treugeber wirtschaftlich zugeordnet bleibt, wird von der hA vertreten, dass dem Treugeber bei Abgrenzbarkeit des Treuguts im Treuhändervermögen Exszindierungs- und Aussonderungsrechte zustehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS000817; RS0107635.] Der Treuhänder gewährte mit Geldern des Treugebers ein Darlehen und der Treugeber brachte gegen die Pfändung der Darlehensforderung des Treuhänders durch Gläubiger des letzteren Exszindierungsklage ein. • [Fußnote: OGH 24.6.1970, 3 Ob 55/70.]