© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1251385

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Zinsen

§ 48 IO bestimmt, dass Absonderungsberechtigte während des Insolvenzverfahrens die anfallenden Zinsen bis zum Ablauf von sechs Monaten ab der Verfahrenseröffnung nur in der für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Höhe geltend gemacht dürfen. Sind für die vertragsgemäße Zahlung keine Zinsen vereinbart, sind die gesetzlichen Zinsen maßgebend. Die Beschränkung entfällt, wenn das Insolvenzverfahren nach § 123a IO (mangels Masse) aufgehoben wird. Macht der Absonderungsgläubiger die Zinsen bei der Meistbotsverteilungstagsatzung nicht geltend, dann handelt es sich bei den Zinsen um ausgeschlossene Forderungen und diese können nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. • [Fußnote: OGH 9.3.1990, 8 Ob 49/89.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Treuhandrecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop