© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1251285

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.1 Einkunftsart

Die Einkünfte aus dem zu treuen Handen übergebenen Wirtschaftsgut werden auf Ebene des Treugebers versteuert.

Erhält der Treuhänder für seine treuhänderische Tätigkeit vom Treugeber eine Vergütung, so ist diese auf Ebene des Treuhänders steuerpflichtig. Auf Ebene des Treugebers handelt es sich um Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn diese dazu dienen, (Betriebs-)Einnahmen zu erzielen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Treuhandrecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop