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Dokument-ID: 1251292
1.8 Treuhandverhältnis bei Mitunternehmerschaften
Zu beachten ist hierbei zunächst die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, so liegt eine Mitunternehmerschaft vor, andernfalls eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.