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Neu Dokument-ID: 1273282

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Digitale Befreiungserklärung

Allgemeines

Gem § 94 Z 15 EStG gilt: „Der Abzugsverpflichtete (§ 95 Abs 2) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen: Bei Einkünften gemäß Z 5 und 12, für die eine digitale Befreiungserklärung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgegeben wird:

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