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5.1.1 Abgrenzung des Bewertungsobjekts
Aufgrund der zumeist engen Verflechtung zwischen dem Eigner eines Unternehmens und dem Unternehmen selbst, was bspw darauf zurückzuführen ist, dass der Eigner oftmals zugleich Geschäftsführer des Unternehmens ist, ist die Abgrenzung zwischen dem Betriebs- und dem Privatvermögen schwierig. Nicht selten befinden sich Vermögensgegenstände, die die wesentliche Grundlage für die Erzielung finanzieller Überschüsse auf Unternehmensebene sind, im Privatvermögen des Unternehmers, dazu gehören insbesondere Teile des Anlagevermögens wie zB Grundstücke, Gebäude, Patente oder technisches Know-how. Für Zwecke einer ordnungsgemäßen Unternehmensbewertung ist das Bewertungsobjekt jedoch eindeutig abzugrenzen und die private Sphäre klar von der betrieblichen abzugrenzen. Für diese Zwecke kann zB die steuerliche Sonderbilanz herangezogen werden, um nicht bilanziertes aber betriebsnotwendiges Vermögen zu identifizieren (vgl Ihlau/Duscha, Besonderheiten bei der Bewertung von KMU2, S 117 f).