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Dokument-ID: 286698
7.2.4 Ablauf einer Handelsspaltung
Die wesentlichen Schritte einer Handelsspaltung können hier wie folgt kurz zusammengefasst werden:
- Aufstellung des Entwurfes eines Spaltungs- und Übernahmsvertrages (Spaltung zur Aufnahme) bzw eines Spaltungsplanes (Spaltung zur Neugründung)
- Erstellung folgender Handelsbilanzen:
- Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft
- Eröffnungsbilanz(en) der übernehmenden Kapitalgesellschaft(en)
- Abspaltung: Spaltungsbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft, in der das nach der Spaltung verbleibende Restvermögen dargestellt wird.
- Aufstellung eines Spaltungsberichtes durch den Vorstand/Geschäftsführer der übertragenden Kapitalgesellschaft.
- Durchführung von Prüfungen durch externe Prüfer:
- Spaltungsprüfung (verzichtbar unter bestimmten Voraussetzungen)
- Restvermögensprüfung
- Gründungsprüfung (Spaltung zur Neugründung)
- Prüfung der Spaltung durch den Aufsichtsrat
- Einreichung des Entwurfes des Spaltungs- und Übernahmsvertrages (Spaltung zur Aufnahme) bzw des Spaltungsplanes (Spaltung zur Neugründung) beim zuständigen Firmenbuchgericht sowie
- Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung (mindestens einen Monat vor dem Spaltungsbeschluss)
- Einsichtsmöglichkeiten der Aktionäre/Gesellschafter in bestimmte Unterlagen
- Fassung des Spaltungsbeschlusses mit allfälligem Barabfindungsangebot
- Anmeldung der Spaltung zur Eintragung in das Firmenbuch
- Eintragung der Spaltung im Firmenbuch