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Dokument-ID: 1032150
5.4.3 Ableitung von Länderrisikoprämien
Die Ermittlung einer solchen Länderrisikoprämie gestaltet sich jedoch zumeist als durchaus diffizile Angelegenheit. Denn beim Länderrisiko handelt es sich um keine greifbare Größe, die direkt am Kapitalmarkt beobachtbar ist. Vielmehr können Länderrisiken nur indirekt abgeleitet werden, indem Zusammenhänge zwischen risikoverursachenden Größen einerseits und Länderrisiken andererseits beobachtet werden.