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Dokument-ID: 282846
2.1.3 Allgemeine zivilrechtliche Ausgangslage
Allgemeines
Die Übertragung eines Unternehmens kann in verschiedenen Formen erfolgen, die abhängig von der Erwerbsstruktur zur Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge führen oder auch dazu, dass der Unternehmensträger ident bleibt. Abhängig davon ergeben sich auch unterschiedliche Rechtsfolgen für Bestandverträge, die für das Unternehmen abgeschlossen wurden.