© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 284925

Miriam Astl - Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Allgemeines

Öffentlich-rechtliche Verhältnisse

Unter „öffentlich-rechtlichen Verhältnissen“ sind Rechtsverhältnisse zwischen bestimmten (juristischen) Personen einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits zu verstehen. Dies entspricht der – hier herangezogenen – Definition des „öffentlichen Rechts“ als Summe aller jener Rechtsnormen, die von Verwaltungsbehörden zu vollziehen sind. Von „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen“ – die österreichische Rechtsordnung selbst kennt keine Definition dieser Kategorie – lässt sich zweckmäßigerweise dann sprechen, wenn über rechtliche Interessen oder Rechtsansprüche, die (juristischen) Personen durch Verwaltungsvorschriften zuerkannt oder auferlegt wurden, bereits bescheidmäßig abgesprochen wurde. In der üblichen Begriffseinteilung können derartige Bescheide Leistungs-, Rechtsgestaltungs- oder Feststellungsbescheide sein.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unternehmensübertragung in unserem Shop! Zum Shop