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Dokument-ID: 1049243
2.2.7 Anhebung der Geschäftsraummiete bei „Altverträgen“
Grundsätzliche Bestimmungen
Altverträge
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter bei Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten, die bereits am 01.03.1994 bestanden haben („Altverträge“), gem § 45 MRG eine Anhebung des Hauptmietzinses im Zusammenhang mit Änderungen auf der Mieterseite verlangen.