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Dokument-ID: 282111
8.4.2 Anteilserwerb bei der GmbH
Trennungsprinzip
Als juristische Person ist die GmbH ihren Gesellschaftern gegenüber verselbstständigt (§ 61 Abs 1 GmbHG; Trennungsprinzip). Trennungsprinzip bedeutet, dass der juristischen Verselbstständigung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten die Aufgabe zukommt, alle Rechtsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der GmbH auf diese selbst zu zentrieren. Wirtschaftlich geht es dabei um eine Risikozuweisung im Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Gesellschaftsgläubigern.