© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 282601
6.3.6 Art des Schadenersatzes
Naturalherstellung
Naturalherstellung ist die Herstellung jenes tatsächlichen Zustandes, der ohne das schädigende Ereignis bzw den Mangel bestanden hätte und genießt grundsätzlich den Vorrang.
Der Schadenersatzanspruch geht primär auf Naturalersatz. Dem Wiederherstellungsbefehl ist Genüge getan, wenn eine im Wesentlichen gleiche Lage (Ersatzlage) hergestellt wird (RIS-Justiz RS0030228).