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Dokument-ID: 290129
1.10 Auflösung und Liquidation, Zahlungsunfähigkeit
Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SE den Rechtsvorschriften, die für eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Sitzstaates der SE gelten. Die Eröffnung des Verfahrens, sein Abschluss sowie die Entscheidung über die Weiterführung der Geschäftstätigkeit sind unbeschadet einzelstaatlicher Bestimmungen offenzulegen (Art 65 SE-VO).