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Dokument-ID: 285760
2.2.5 Auswirkungen der Verschmelzung bei der übernehmenden Körperschaft
Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge im Rahmen der Verschmelzung geht das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft mit allen Rechten und Pflichten uno acto mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung über. Die übernehmende Gesellschaft tritt in sämtliche Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft ein. § 19 Abs 1 BAO sieht explizit grds den Übergang der abgabenrechtlichen Rechte und Pflichten vor. Gem § 3 Abs 1 UmgrStG sind die Buchwerte bei einer Inlandsverschmelzung fortzuführen.