© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.5 Auswirkungen des Zusammenschlusses bei der übernehmenden Personengesellschaft
Steuerlicher Vermögensübergang
Ertragsteuerliche Rückwirkung
Ertragsteuerlich geht das Zusammenschlussvermögen mit Ablauf des Zusammenschlussstichtages auf die übernehmende Personengesellschaft über. Unabhängig von der zivilrechtlichen Vermögensübertragung sind daher sämtliche das Zusammenschlussvermögen betreffende Vorgänge ab dem dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tag mit steuerlicher Wirkung der übernehmenden Personengesellschaft zuzurechnen. Diese Rückwirkungsfiktion ist zwingend und umfasst auch ein iSd § 23 Abs 2 UmgrStG in Verbindung mit § 12 Abs 2 UmgrStG mitübertragenes nicht begünstigtes Vermögen. Die Rückwirkungsfiktion gilt nicht für die Arbeitnehmerbeteiligung iSd § 26 Abs 2 UmgrStG hinsichtlich der Behandlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (UmgrStR 2002, 1454).