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Neu Dokument-ID: 284773

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Glossar

Betrieb

Bestandteil eines Unternehmens, welcher eine organisatorische Einheit mit einem gewissen Grad an Selbstständigkeit, insbesondere in technischer Hinsicht, bildet sowie eine Abgeschlossenheit oder Unabhängigkeit des Ergebnisses des Arbeitsvorganges voraussetzt. Als Betrieb im Sinne des Arbeitsrechts gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht.