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Neu Dokument-ID: 282814

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.2 Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen sollen nach der BetriebsübergangsRL, ebenso wie Kollektivverträge, zugunsten der übernommenen Arbeitnehmer aufrecht bleiben.

Bei einer Verselbstständigung eines Betriebes oder Teilbetriebes gelten die bisher maßgeblichen Betriebsvereinbarungen weiter.

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