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Dokument-ID: 652972
4.4.3 Bewertung bei Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft
Eine gesonderte Regelung besteht in § 16 Abs 4 UmgrStG für die Bewertung des Einbringungsvermögens im Falle der Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Wertansatzes für das Einbringungsvermögen besteht das Gebot der einheitlichen Vorgangsweise für alle Mitunternehmer. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Mitunternehmerschaft bestehen bleibt oder in Folge der Einbringung untergeht (UmgrStR 2002, Rz 866).