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4.4.4 Bewertung des Einbringungsvermögens – Kapitalanteile im Privatvermögen
Anschaffungskosten
Kapitalanteile, die nicht zu einem (inländischen) Betriebsvermögen gehören, sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 17 Abs 1 UmgrStG). Diese Bewertungsregel gilt aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise auch für die Einbringung von Kapitalanteilen, die Bestandteil eines ausländischen Betriebsvermögens sind (vgl Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz5, § 17 Rz 2). Die im vorangegangenen Unterkapitel besprochenen Fälle des Aufwertungszwanges (§ 16 Abs 2 UmgrStG) und der Aufwertungsoption (§ 16 Abs 3 UmgrStG) gelten auch für die aus dem Privatvermögen eingebrachten Kapitalanteile.