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Edith Kleisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Die käuferseitige Police

Die käuferseitige Police wird im Englischen als Warranty and Indemnitiy Insurance bezeichnet, auch bekannt unter Representations & Warranties Insurance. Diese ist neuer und hat bereits die größere Verbreitung. Bei etwa drei Viertel der in Europa verkauften W&I-Versicherungen handelt es sich heute um Käuferpolicen.

Versichert werden dabei Risiken der verkäuferseitig im Unternehmenskaufvertrag zugunsten des Käufers abgegebenen Zusagen. Sie schützt den Käufer gegen Schäden, die diesem oder der Zielgesellschaft aufgrund von Verletzungen der Zusagen durch den Verkäufer entstehen. Die Versicherung kann dabei sowohl beim Anteilskauf (share deal) wie auch beim Kauf einzelner Vermögens- bzw Betriebsteile (asset deal) zur Anwendung kommen.

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