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Dokument-ID: 290334
2.5.3 Ebene der ausländischen Gesellschafter
Ende der beschränkten Steuerpflicht
Für ausländische Gesellschafter, die vor dem Wegzug unter die beschränkte Steuerpflicht gem § 98 Z 5 EStG gefallen sind, endet diese im Zeitpunkt der Sitzverlegung. Hiervon sind nach der Isolationstheorie sowohl im ausländischen Privatvermögen als auch im ausländischen Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen betroffen. In der Regel wird Österreich der Besteuerungszugriff auf solche Anteile schon nach Art 13 Abs 5 OECD-MA 2017 verwehrt.