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Dokument-ID: 285369
9.1.1 Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes
Internationale Vorgaben
Seit 01.01.2006 können Verbände (juristische Personen und Personengesellschaften) für Straftaten von leitenden Angestellten und Mitarbeitern zur Verantwortung gezogen werden. Für die österreichische Rechtsordnung stellt die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und anderer Verbände eine revolutionäre Neuerung dar. Der österreichische Gesetzgeber kam damit internationalen Verpflichtungen, insbesondere zahlreichen Rechtsakten der EU, nach.