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Dokument-ID: 290169
2.2.3 Errichtung einer Holding-SE durch grenzüberschreitenden Anteilstausch
Die Gründung der SE in Form einer Holding entspricht dem in Art 2 lit d FRL geregelten Anteilstausch. Dabei handelt es sich um einen Vorgang, bei dem die SE eine die Mehrheit der Stimmrechte verleihende Beteiligung am Gesellschaftskapital der anderen Gesellschaft erwirbt. Ohne den Begriff des Anteilstausches zu verwenden, erfasst das nationale Steuerrecht diesen Vorgang in Art III UmgrStG.