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Dokument-ID: 285586
1.1.1 Ertragsteuerliche Grundsätze des UmgrStG
Ausnahme von Veräußerungsgewinnbesteuerung
Nach den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen des Ertragssteuerrechts führen Umgründungen beim übertragenden Rechtsträger zu einer Gewinnrealisierung und somit zur Besteuerung des Veräußerungs-, Tausch- oder Liquidationsgewinnes. Gem § 24 Abs 7 EStG ist jedoch bei Umgründungen ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln, soweit das Umgründungssteuergesetz eine Buchwertfortführung vorsieht. Entsprechendes gilt für den Tausch (§ 6 Z 14 lit b EStG) und die Liquidation (§ 20 Abs 1 KStG).