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6.3 Europäische Fusionskontrolle
Zusammenschluss
Die FKVO (Verordnung Nr 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl 2004 L 24/1) gilt für alle Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung. Ein Zusammenschluss wird gem Art 3 Abs 1 FKVO entweder durch die Fusion von zwei bisher unabhängigen Unternehmen oder durch den unmittelbaren oder mittelbaren Kontrollerwerb eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen bewirkt. Die in Art 3 Abs 1 FKVO angesprochene Kontrolle besteht darin, dass ein Unternehmen die Möglichkeit hat, einen kontrollierenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmens auszuüben.