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Dokument-ID: 290308
2.3.4 Gewinnermittlung
Gewinnermittlung nach § 7 Abs 3 KStG iVm § 5 EStG
Das steuerliche Einkommen der SE wird nach den Prinzipien der Besteuerung von Aktiengesellschaften ermittelt, dh es wird eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG durchgeführt (vgl § 7 Abs 3 KStG). Da die Bilanz nach UGB entsprechend dem Verweis des Art 61 SE-VO ausschließlich nach dem Recht des Sitzstaates zu erstellen ist, ist auch das Prinzip der Maßgeblichkeit uneingeschränkt anwendbar.