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2.3.1 Rechtsgrundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/2121 vom 27.11.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 hinsichtlich grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (sog Mobilitätsrichtlinie), ABl Nr L 321 vom 12.12.2019 S 1 („Mobilitäts-Richtlinie“), war bis 31.01.2023 im nationalen Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU zu fördern und zugleich ein hohes Maß an Schutz für Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Mobilitätsrichtlinie kodifiziert unionsweit erstmals ein einheitliches Regelwerk für grenzüberschreitende Spaltungen und Formwechsel, die bislang nicht umfassend geregelt waren, und ergänzt die bereits bestehenden Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verschmelzung.