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Dokument-ID: 290347
3.1 Begriff und Definition der EWIV
Die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) ist eine nach Maßgabe der EG-VO Nr 2137/85 des Rates der Europäischen Union vom 25.07.1985 gegründete europäische Gesellschaftsform. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung war die erste Unternehmensform des Unionsrechts. Sie bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen jeder Rechtsform, zudem unter anderem auch Freiberuflern, Landwirten, Verbänden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa.