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Dokument-ID: 1016167
2.3 Haftpflichtansprüche & Ansprüche Dritter
Die Versicherung für Garantiezusagen betrifft prinzipiell nur Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer als Versicherungsnehmer gegeneinander in Bezug auf aus dem Unternehmenskaufvertrag resultierenden Zusageverletzungen. Sollten Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, sind diese somit grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Hierfür können eigene Versicherungen abgeschlossen werden (dazu weiter unten).