© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1016256

Edith Kleisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Haftung bei Schutzgesetzverletzungen, Schutz von Rechten

Im Immaterialgüterrecht sind zahlreiche Sanktionen im Verletzungsfall vorgesehen. Bei Verletzung von Immaterialgüterrecht bestehen zivilrechtliche, bei vorsätzlicher Verletzung auch strafrechtliche Folgen. Bei Schutzrechtsverletzungen ist zwischen der Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber dem Rechteinhaber, und der Haftung im Innenverhältnis, also zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, zu unterscheiden. Der Auftraggeber ist nicht von seiner Haftung als Teilnehmer am Schutzrechteeingriff befreit. Er haftet beispielsweise für im Unternehmen geschehende Schutzrechtsverletzungen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unternehmensübertragung in unserem Shop! Zum Shop