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Neu Dokument-ID: 284827

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Glossar

Letter of Intent

Absichtserklärung zu einem Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung, die regelmäßig an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist; meistens unverbindlich mit Ausnahme der Vertraulichkeitserklärung und einer allfälligen Exklusivitätsvereinbarung. Kaufpreis für den Erwerb des Unternehmens oft durch Berechnungsformel (zB abhängig vom EBITDA) oder in Form einer Kaufpreisanpassung definiert. Der Begriff „letter of intent“ wird im geschriebenen angloamerikanischen Recht nicht verwendet. Der „letter of intent“ ist jedoch ein Element im Rahmen von Vertragsverhandlungen und daher ein Instrument des Vertragsrechtes. Er wird als erster Schritt im Verlauf eines geplanten Vertragsabschlusses mit der Absicht erstellt, den bisherigen Abschnitt der Vertragsverhandlungen zu beenden, an dem gemeinsam Erreichten festzuhalten und von den noch offenen, also noch klärenden Aspekten abzugrenzen. Er wird daher nach dieser Intention nicht als vertragserzeugende Erklärung angesehen, sondern enthält die Vermutung dafür, dass kein bindendes Angebot bezüglich des intendierten Hauptvertrages vorliegt (RIS-Justiz RS0081774).