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1.4 Mehrere Unternehmensbewertungen
Hingewiesen sei darauf, dass ein Bewertungsanlass durchaus (aufeinanderfolgend, aber auch parallel) unterschiedliche Bewertungszwecke (und somit auch Bewertungen) bedingt. So kann eine Marktbewertung eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung vorbereiten; Gleiches gilt für die Ermittlung von Argumentationswerten. Die Ermittlung von Entscheidungswerten wird idR von beiden Seiten aus (Käufer und Verkäufer) getrennt erfolgen und soll dazu dienen, Preisober- bzw -untergrenzen für die Verhandlungen zu erhalten; Bewertungen zur Ermittlung von Steuerbemessungswerten erfolgen zumeist (auch transaktionsvorbereitend) aufseiten des Verkäufers; die Ermittlung eines Schiedswertes soll einen angemessenen Ausgleich in Form eines fairen Einigungswertes zwischen uneinigen Parteien ermöglichen.