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Dokument-ID: 1032050
2.3 Mischverfahren
Die sog Mischverfahren vereinen Züge der Einzelbewertungs- und der Gesamtbewertungsverfahren, indem der Unternehmenswert stets als eine Kombination aus Substanz- und Ertragswert ermittelt wird. Mischverfahren sind vor allem Bewertungsmethoden der älteren Schule und spielen heutzutage nur mehr eine untergeordnete Rolle. Für steuerrechtliche und/oder gesellschaftsvertragliche Bewertungsanlässe finden sie jedoch noch manchmal Anwendung. Zu unterscheiden sind dabei vor allem folgende Verfahren: