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Neu Dokument-ID: 1252509

Birgit Zettel - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.8 Motivirrtum (§ 572 ABGB)

Rechtsfolgen des Motivirrtums

Diese Bestimmung regelt die Beachtlichkeit des Motivirrtums. Ein Motivirrtum berechtigt ebenso wie ein Irrtum über Zukünftiges (OGH 19.9.2019, 2 Ob 41/19x) zur Anfechtung der letztwilligen Verfügung.

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