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Dokument-ID: 282708
6.6.5 Rechtsbehelfe
Anfechtung, Anpassung
Bei einem wesentlichen Irrtum kann der Irrende den Vertrag anfechten, bei einem unwesentlichen kann er ihn anpassen. Im Rahmen einer Vertragsanpassung ist der Vertrag so zu gestalten, wie ihn die Parteien bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände abgeschlossen hätten. Eine Vertragsanpassung gem § 872 ABGB wirkt ex tunc (OGH 22.06.2011, 2 Ob 176/10m).