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5.2.3 Regelmäßige und inhaltlich vorgegebene anlassbezogene Publizität
Emittenten, deren Papiere an der Börse zugelassen sind und notieren, unterliegen einem umfassenden Pflichtenkatalog. Art und Intensität dieser Pflichten richten sich einerseits nach dem jeweiligen gesetzlichen Marktsegment (Geregelter Markt mit dem Amtlichen Handel und dem Geregelten Freiverkehr) sowie zusätzlich nach den darauf aufgesetzten privatrechtlich vorgenommenen Segmentierungen der Börse (Prime Market, Standard Market) und den damit vertraglich vereinbarten Pflichten sowie nach der Art des notierten Titels (weiterführend Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht² § 15 Rz 1 ff). Den aktuellen wie künftigen Anlegern sind bestimmte regelmäßige und inhaltlich vorgegebene, anlassbezogene Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf Basis dieser Informationen fundierte Anlageentscheidungen (Investment oder Deinvestment) zu treffen.