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Dokument-ID: 1032117
3.5 Stufe 4: Plausibilitätskontrolle
Das Ergebnis der Bewertung mittels DCF- (oder Ertragswert-)Verfahren ist – vor allem bei einer objektivierten Wertermittlung – einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen. Entsprechende Plausibilisierungsüberlegungen umfassen rechtliche, monetäre und auch realwirtschaftliche Gegebenheiten des zu bewertenden Unternehmens. In diesem Licht ist die Planungsrechnung zu überprüfen.