© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Umwandlung
Formen: formwechselnde und übertragende Umwandlung. Bei der verschmelzenden Umwandlung wird das Vermögen der Kapitalgesellschaft auf den Hauptgesellschafter übertragen. Bei der errichtenden Umwandlung kommt es zu einer Übertragung des Vermögens auf eine neu zu errichtende Offene Gesellschaft („OG“) oder Kommanditgesellschaft („KG“). Bei der formwechselnden Umwandlung ändert sich ohne Vermögensübertragung nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Eine Aktiengesellschaft wird etwa in eine GmbH umgewandelt oder ebenso eine GmbH in eine Aktiengesellschaft. Die Identität des Rechtsträgers bleibt dadurch unberührt. Die „formwechselnde Umwandlung“ ist folglich nur eine Umgründung im weiteren Sinn.