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Neu Dokument-ID: 290054

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 Unionsrechtliche Grundlagen und Ausführungsgesetzgebung

Das SE-Statut beruht auf zwei Rechtsakten, der „Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft“ (SE-VO) sowie der „Richtlinie des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer“ (SE-RL). Die beiden Rechtsquellen bilden eine untrennbare Einheit und stellen damit das unionsrechtlich vorgegebene Normengerüst der SE dar. • [Fußnote: Torggler, aaO] 

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