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2.2.2 Unternehmensveräußerung (§ 12a MRG)
Erhöhungstatbestand
Die Mietzinserhöhung gem § 12a Abs 1 MRG setzt den Mieterwechsel durch Unternehmensveräußerung im Wege der Einzelrechtsnachfolge des Erwerbers auf Grundlage eines Rechtsgeschäftes voraus. Weitere Voraussetzungen als das Vorliegen einer rechtsgeschäftlich erfolgten Unternehmensveräußerung im Wege der Einzelrechtsnachfolge sind nicht erforderlich, insbesondere muss mit der Einzelrechtsnachfolge keine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten einhergehen (auch bei Einbringung des Unternehmens durch einen Einzelunternehmer als Sacheinlage in eine Gesellschaft, an der er allein oder mehrheitlich beteiligt ist, liegt eine Unternehmensveräußerung gem § 12a Abs 1 MRG vor [OGH 7.4.2000, 5 Ob 267/98w = EWr I/12a/128]).