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Neu Dokument-ID: 284883

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Glossar

Unternehmerhaftung

Haftung des Unternehmers für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten; bei Unternehmensübertragungen besteht gesetzlich angeordnete Haftung des Erwerbers gem § 1409 ABGB, § 38 UGB usw

Die Haftung wird in den §§ 38 bis 40 UGB geregelt. Im Gegensatz zur alten Regelung (Schuldbeitritt) übernimmt der Erwerber nun grundsätzlich alle unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Veräußerers (Vertragsübernahme). Jeder von der Vertragsübernahme betroffene Dritte kann der Übernahme jedoch widersprechen.