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Birgit Zettel - Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.11 Verbindlichkeiten des Verstorbenen (§ 548 ABGB)

Allgemeines/Arten von Nachlassverbindlichkeiten

  • Schulden des Verstorbenen sind Verbindlichkeiten, die auf einem Rechtsgrund beruhen, der vor dem Tod des Verstorbenen verwirklicht wurde. Dazu zählen beispielsweise:
    • Bedingte oder befristete Schuldverhältnisse, auch wenn die Bedingung erst nach dem Tod eintritt
    • Schadenersatzansprüche
    • Beitragsschulden aus der Sozialversicherung
    • Pauschalgebühren nach dem GGG
    • Masseschulden aus Verträgen, die bei Insolvenzeröffnung bereits bestanden haben
  • Erbfallschulden hingegen entstehen durch das Ableben des Verstorbenen. Dabei handelt es sich insbesondere um
    • Vermächtnisschulden
    • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
    • Unterhaltsansprüche
    • Auflagen
  • Erbgangschulden wiederum entstehen im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Einschreiten zur Verlassenschaftsregelung, wie beispielsweise die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens.
  • Begräbniskosten gehören schließlich zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gem § 549 ABGB und werden demgemäß im Verlassenschaftsverfahren vorrangig behandelt.

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